Hilfe bei Formalitäten im Sterbefall
Was das Dokument bedeutet, wer es ausstellt und was danach zu tun ist
Klar erklärt, mit Fristen und Kostenübersicht
Ein Totenschein, teils auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, ist ein offizielles ärztliches Dokument. Es entsteht direkt nach dem Tod eines Menschen und hält Todeszeitpunkt, Todesursache und Todesart fest.
Zur Klarstellung: Totenschein und Sterbeurkunde sind zwei unterschiedliche Dokumente. Den Totenschein stellt der Arzt aus, die Sterbeurkunde kommt vom Standesamt.
Kontaktieren Sie den Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Nach der Leichenschau stellt der Arzt den Totenschein aus.
Hausarzt oder 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst)
In diesem Fall stellt der zuständige Arzt der Einrichtung selbst den Totenschein aus. Für Sie entsteht hier kein zusätzlicher Aufwand.
✓ Wird automatisch von der Einrichtung erledigt
Alarmieren Sie unmittelbar den Notarzt unter 112. Ist die Todesursache unklar oder liegt ein Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod vor, wird zusätzlich die Polizei eingeschaltet, unter Umständen mit Anordnung einer Obduktion.
Notruf: 112
Zu beachten: Vor der ärztlichen Leichenschau darf der Verstorbene nicht bewegt oder abtransportiert werden. Bitte warten Sie unbedingt, bis der Arzt eingetroffen ist.
Ein Antrag ist gar nicht nötig - der Arzt stellt den Totenschein direkt nach der Leichenschau aus. Meist erhalten Sie ihn vor Ort oder über das beauftragte Bestattungsunternehmen.
1. Ein Bestattungsunternehmen einschalten
Wir übernehmen die Überführung und regeln alle weiteren Formalitäten für Sie.
→ Direkt anrufen: 02361 / 9503882. Die Sterbeurkunde beim Standesamt anfordern
Mit dem Totenschein in der Hand bleiben Ihnen 3 Werktage, um die Sterbeurkunde zu beantragen. Auf Wunsch erledigen wir dies für Sie.
3. Notwendige Unterlagen zusammentragen
Erforderlich sind: Personalausweis der verstorbenen Person, Geburtsurkunde, sowie gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil.
Die Höhe richtet sich nach Uhrzeit und Aufwand der Leichenschau:
Je Ausfertigung fällt an:
Unser Tipp: Fordern Sie direkt mehrere Sterbeurkunden an (ca. 5-10 Stück) - Banken, Versicherungen, die Rentenkasse und weitere Stellen verlangen jeweils ein eigenes Original.
Ein Arzt muss den Tod ohne Verzögerung feststellen und die Leichenschau vornehmen. Erst danach darf die verstorbene Person bewegt werden.
Innerhalb von 36 Stunden sollte die Überführung erfolgen - mit geeigneter Kühlung ist auch etwas mehr Zeit möglich.
Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss die Sterbeurkunde beim örtlichen Standesamt vorliegen.
Nordrhein-Westfalen sieht in der Regel eine Bestattungsfrist von bis zu 8 Tagen vor - je nach Kommune zwischen 4 und 10 Tagen.
Den Arzt rufen - ohne Verzögerung
Hausarzt, Bereitschaftsdienst (116117) oder im Notfall 112
Den Totenschein entgegennehmen
Nach der Leichenschau stellt der Arzt ihn aus
Die nötigen Unterlagen bereitlegen
Ausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
Sterbeurkunde beim Standesamt anfordern
Frist von 3 Werktagen - wir übernehmen dies gern für Sie
Die Bestattung selbst planen
Art der Bestattung, Trauerfeier und Ort der Beisetzung festlegen
Ämter und Versicherungen benachrichtigen
Rentenkasse, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Bank und weitere Stellen
Sie sind nicht allein! Wir übernehmen sämtliche Behördengänge und stehen Ihnen bei jedem einzelnen Schritt zur Seite.
Der Arzt stellt den Totenschein aus, um den Tod ärztlich zu bestätigen. Die Sterbeurkunde stammt vom Standesamt und dient Ämtern, Banken und Versicherungen als offizieller Nachweis.
In der Regel reichen 5 bis 10 Exemplare aus - für Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank, Versicherungen und gegebenenfalls das Nachlassgericht.
Den Totenschein stellt ausschließlich der Arzt aus. Wir als Bestatter kümmern uns dafür um die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt.
Dann wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, unter Umständen mit einer Obduktion. Das kann die Ausstellung des Totenscheins verzögern.
Zunächst zahlt der Bestatter die Leichenschau, die Summe wird anschließend über die Gesamtkosten der Bestattung abgerechnet.
Sie muss unmittelbar nach Feststellung des Todes erfolgen. Bis dahin darf der Verstorbene nicht bewegt oder abtransportiert werden.
Wir übernehmen jeden Behördengang und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.