Bestattungen Herne

Hilfe bei Formalitäten im Sterbefall

Der Totenschein - Ihr erster wichtiger Schritt

Was das Dokument bedeutet, wer es ausstellt und was danach zu tun ist
Klar erklärt, mit Fristen und Kostenübersicht

Totenschein: Definition und Bedeutung

Ein Totenschein, teils auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, ist ein offizielles ärztliches Dokument. Es entsteht direkt nach dem Tod eines Menschen und hält Todeszeitpunkt, Todesursache und Todesart fest.

Diese Angaben enthält er:

  • • Name und Personalien der verstorbenen Person
  • • Genauer Zeitpunkt des Todes
  • • Ort, an dem der Tod eintrat
  • • Ursache für den Tod
  • • Einordnung als natürlicher oder nicht-natürlicher Tod

Wofür Sie ihn brauchen:

  • • Als Grundlage für die Sterbeurkunde
  • • Für die Überführung der verstorbenen Person
  • • Zur weiteren Organisation der Bestattung
  • • Bei geplanter Feuerbestattung für die Einäscherung
  • • Für die amtliche Sterbestatistik

Zur Klarstellung: Totenschein und Sterbeurkunde sind zwei unterschiedliche Dokumente. Den Totenschein stellt der Arzt aus, die Sterbeurkunde kommt vom Standesamt.

Wer den Totenschein ausstellt

Der Tod tritt zu Hause ein

Kontaktieren Sie den Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Nach der Leichenschau stellt der Arzt den Totenschein aus.

Hausarzt oder 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst)

Der Tod tritt im Krankenhaus oder Pflegeheim ein

In diesem Fall stellt der zuständige Arzt der Einrichtung selbst den Totenschein aus. Für Sie entsteht hier kein zusätzlicher Aufwand.

✓ Wird automatisch von der Einrichtung erledigt

Der Tod tritt plötzlich und unerwartet ein

Alarmieren Sie unmittelbar den Notarzt unter 112. Ist die Todesursache unklar oder liegt ein Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod vor, wird zusätzlich die Polizei eingeschaltet, unter Umständen mit Anordnung einer Obduktion.

Notruf: 112

Zu beachten: Vor der ärztlichen Leichenschau darf der Verstorbene nicht bewegt oder abtransportiert werden. Bitte warten Sie unbedingt, bis der Arzt eingetroffen ist.

Beantragung: So läuft es tatsächlich ab

Ein Antrag ist gar nicht nötig - der Arzt stellt den Totenschein direkt nach der Leichenschau aus. Meist erhalten Sie ihn vor Ort oder über das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Diese Schritte folgen als Nächstes:

1. Ein Bestattungsunternehmen einschalten

Wir übernehmen die Überführung und regeln alle weiteren Formalitäten für Sie.

→ Direkt anrufen: 02361 / 950388

2. Die Sterbeurkunde beim Standesamt anfordern

Mit dem Totenschein in der Hand bleiben Ihnen 3 Werktage, um die Sterbeurkunde zu beantragen. Auf Wunsch erledigen wir dies für Sie.

3. Notwendige Unterlagen zusammentragen

Erforderlich sind: Personalausweis der verstorbenen Person, Geburtsurkunde, sowie gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil.

Was Totenschein und Sterbeurkunde kosten

Für den Totenschein

50-150€

Die Höhe richtet sich nach Uhrzeit und Aufwand der Leichenschau:

  • • Bei Tag: etwa 50-80€
  • • Nachts oder am Wochenende: etwa 100-150€
  • • Zusätzliche Anfahrtskosten beim Hausbesuch möglich

Für die Sterbeurkunde

10-15€

Je Ausfertigung fällt an:

  • • Die erste Ausfertigung: etwa 10€
  • • Jede weitere Kopie: etwa 5-10€
  • • Sinnvoll sind 5 bis 10 Exemplare

Unser Tipp: Fordern Sie direkt mehrere Sterbeurkunden an (ca. 5-10 Stück) - Banken, Versicherungen, die Rentenkasse und weitere Stellen verlangen jeweils ein eigenes Original.

Diese Fristen sollten Sie im Blick haben

Direkt danach: den Arzt rufen

Ein Arzt muss den Tod ohne Verzögerung feststellen und die Leichenschau vornehmen. Erst danach darf die verstorbene Person bewegt werden.

Binnen 36 Stunden: den Bestatter einschalten

Innerhalb von 36 Stunden sollte die Überführung erfolgen - mit geeigneter Kühlung ist auch etwas mehr Zeit möglich.

Binnen 3 Werktagen: Sterbeurkunde beantragen

Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss die Sterbeurkunde beim örtlichen Standesamt vorliegen.

Binnen 4 bis 8 Tagen: die Beisetzung

Nordrhein-Westfalen sieht in der Regel eine Bestattungsfrist von bis zu 8 Tagen vor - je nach Kommune zwischen 4 und 10 Tagen.

Sieben Schritte im Überblick

1

Den Arzt rufen - ohne Verzögerung

Hausarzt, Bereitschaftsdienst (116117) oder im Notfall 112

2

Den Totenschein entgegennehmen

Nach der Leichenschau stellt der Arzt ihn aus

3

Den Bestatter kontaktieren

Für Überführung und die weitere Planung der Beisetzung

→ 02361 / 950388
4

Die nötigen Unterlagen bereitlegen

Ausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil

5

Sterbeurkunde beim Standesamt anfordern

Frist von 3 Werktagen - wir übernehmen dies gern für Sie

6

Die Bestattung selbst planen

Art der Bestattung, Trauerfeier und Ort der Beisetzung festlegen

7

Ämter und Versicherungen benachrichtigen

Rentenkasse, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Bank und weitere Stellen

Sie sind nicht allein! Wir übernehmen sämtliche Behördengänge und stehen Ihnen bei jedem einzelnen Schritt zur Seite.

Häufige Fragen zum Totenschein

Worin unterscheiden sich Totenschein und Sterbeurkunde?

Der Arzt stellt den Totenschein aus, um den Tod ärztlich zu bestätigen. Die Sterbeurkunde stammt vom Standesamt und dient Ämtern, Banken und Versicherungen als offizieller Nachweis.

Wie viele Ausfertigungen der Sterbeurkunde brauche ich?

In der Regel reichen 5 bis 10 Exemplare aus - für Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank, Versicherungen und gegebenenfalls das Nachlassgericht.

Übernimmt der Bestatter die Beantragung des Totenscheins?

Den Totenschein stellt ausschließlich der Arzt aus. Wir als Bestatter kümmern uns dafür um die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt.

Was, wenn die Todesursache nicht eindeutig geklärt ist?

Dann wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, unter Umständen mit einer Obduktion. Das kann die Ausstellung des Totenscheins verzögern.

Wer trägt die Kosten für den Totenschein?

Zunächst zahlt der Bestatter die Leichenschau, die Summe wird anschließend über die Gesamtkosten der Bestattung abgerechnet.

Wie schnell muss die Leichenschau stattfinden?

Sie muss unmittelbar nach Feststellung des Todes erfolgen. Bis dahin darf der Verstorbene nicht bewegt oder abtransportiert werden.

Alle Formalitäten liegen bei uns in guten Händen

Wir übernehmen jeden Behördengang und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.